Richtlinien für Klassenfahrten
Für Klassen- und Schulfahrten gibt es Richtlinien als Rahmenbedingungen. Sie legen fest, dass solche Reisen – so heißt es beispielsweise in Nordrhein-Westfalen – nicht nur „einen deutlichen Bezug zum Unterricht haben, programmatisch aus dem Schulleben erwachsen und im Unterricht vor- und nachbereitet werden“ müssen.
Darüber hinaus ist in jedem Bundesland mehr oder weniger vorgeschrieben: wie die Anträge aussehen müssen, wie viele pädagogische Begleiter mitreisen sollen, wie häufig Klassenfahrten stattfinden können oder wer daran teilnehmen darf.
Jedes der 16 Bundesländer hat seine jeweils eigenen Richtlinien. Um einen Überblick zu geben, haben wir hier die 16 unterschiedlichen Grundsätze einmal zusammengetragen. Wir versuchen, die Liste so aktuell wie möglich zu halten, können allerdings dafür keine Gewähr übernehmen.
Alle Richtlinien im Überblick
- Richtlinien Baden-Württemberg (PDF)
- Richtlinien Bayern (PDF)
- Richtlinien Berlin (PDF)
- Richtlinien Brandenburg (PDF)
- Richtlinien Bremen (PDF)
- Richtlinien Hamburg (PDF)
- Richtlinien Hessen (PDF)
- Richtlinien Mecklenburg-Vorpomm. (PDF)
- Richtlinien Niedersachsen (PDF)
- Richtlinien Nordrhein-Westfalen (PDF)
- Richtlinien Rheinland-Pfalz (PDF)
- Richtlinien Saarland (PDF)
- Richtlinien Sachsen (PDF)
- Richtlinien Sachsen-Anhalt (PDF)
- Richtlinien Schleswig-Holstein (PDF)
- Richtlinien Thüringen (PDF)
letzte Aktualisierung: 7. März 2024
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