10 Tipps für die Finanzierung von Klassenfahrten
Klassenfahrten bieten tolle Erlebnisse, aber sie kosten auch Geld. Nicht jede Familie kann das aus eigener Tasche bezahlen. Allerdings gibt es auch Möglichkeiten, Zuschüsse zu bekommen oder die Kosten erstatten zu lassen. Unsere 10 aktuellen Tipps zur Finanzierung von Klassenfahrten sollen Lehrern und Eltern bei der Planung helfen.
Finanzierung von Klassenfahrten – 10 Tipps
1. Die Jugendherbergen bieten für Klassenfahrten ab einer bestimmten Personenzahl Freiplätze, diese werden beim Anfrage- und Buchungsprozess automatisch berücksichtigt. Mehr Informationen finden Sie auch bei den jeweiligen Klassenfahrts-Programmen oder in unserem Klassenreise-Katalog.
2. Ohne größere bürokratische Hürden sind Zuschüsse bei Berlin-Fahrten zu bekommen. Der Bundesrat gewährt – unter bestimmten Auflagen – Fahrkosten-Zuschüsse für Schüler- und Jugendgruppen, die den Bundesrat im Rahmen der politischen Bildung besuchen.
3. Die Bundesländer Bayern und Mecklenburg-Vorpommern fördern auch Klassenfahrten zu KZ-Gedenkstätten. Allerdings besteht hierauf kein Anspruch; die Bewilligung wird fallweise “nach Haushaltslage” ausgesprochen oder verweigert.
4. Unter Umständen weiß der örtliche Elternbeirat oder der Schulverein Rat oder verfügt sogar über eigene Zuschussmöglichkeiten oder Zugang zu Geldern.
5. Generelle Zuschüsse für Klassenfahrten gewähren auch etliche Landkreise . Wer „Klassenfahrten Zuschüsse durch Landkreise” googelt, erhält seitenweise Treffer.
6. Das Deutsche Rote Kreuz bietet über verschiedene Kreisverbände Zuschüsse zu Klassenfahrten aus seinem Kinderhilfsfonds an.
7. Laut Bundessozialgericht dürfen Leistungsträger (ARGE) für Klassenfahrt-Kosten keinen pauschalierten Höchstbetrag für Kinder von Hartz IV-Empfängern festsetzen. Die Kosten für Klassenfahrten müssen Jobcenter oder Kommune in voller Höhe zu übernehmen.
8. Auch Kinder von Eltern, deren Einkommen über dem Hartz IV-Satz liegen und die die Kosten für eine Klassenfahrt nicht selbst decken können, haben theoretisch Anspruch auf Kostenerstattung. In der Praxis ist das Ermessenssache der jeweiligen ARGE und ihrer Mitarbeiter.
9. Vollständige Erstattung der Kosten für Kinder von Hartz IV-Empfängern im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen ist nur bei (mehrtägigen) Klassenfahrten ins Ausland möglich.
10. Bei inländischen Klassenfahrten können die Jobcenter die Zahlungen für Kinder von Hartz IV-Empfängern begrenzen. Der Höchstbetrag der Kostenerstattung richtet sich nach den landesrechtlichen Schulvorschriften.
Weitere Tipps für die Finanzierung?
Weitere und ausführlichere Finanzierungstipps und Planungshilfen für Klassenfahrten finden Sie unter www.jugendherberge.de/klassenfahrten/planungshilfen. Wenn Sie selbst Tipps und Erfahrungen zu diesem Thema haben, schreiben Sie diese gerne in den Kommentar. Wir freuen uns darauf!
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