Taschengeld auf Klassenfahrten

Ein Kind wirft eine Münze in ein Glas mit der Aufschrift Taschengeld.

Eltern, Kinder und viele Lehrkräfte sehen sich irgendwann mit dem großen Thema “Klassenfahrt” konfrontiert. Einer der zahlreichen Diskussionspunkte in diesem Zusammenhang ist das Taschengeld. Insbesondere bei den Eltern kommen Fragen auf.

Benötigen die Kinder tatsächlich Bargeld vor Ort? Falls ja, wie viel Taschengeld sollten sie mitnehmen? Eine weitere Frage betrifft die Verwaltung des Geldes: Wer ist dafür zuständig und was passiert, wenn das Geld verloren geht?

Darüber hinaus wird diskutiert, ob alle Eltern zusätzlich zu den Reisekosten auch noch Taschengeld für ihr Kind aufbringen können. Auch der gegenteilige Fall, wenn ein Kind verhältnismäßig viel Taschengeld dabei hat, ist ein Thema.

Taschengeld – ja oder nein?

Die Frage, ob überhaupt Taschengeld mitgenommen werden soll, lässt sich schnell mit ja beantworten.

Die Begründung lautet: Eigenverantwortung und Selbstbestimmung sind wichtige Bausteine bei der Entwicklung von Selbstständigkeit.

Und genau das alles wird in diesem Fall trainiert.

Falls die Schüler*innen nicht schon Erfahrungen mit eigenem Taschengeld gemacht haben, ist eine Klassenfahrt die erste Situation, um den Umgang mit eigenem Geld zu üben. Die Kinder lernen im Idealfall, mit dem Taschengeld auszukommen und darauf aufzupassen. Nicht immer gelingt das. Auch nicht bei bereits „erfahrenen“ Kindern. Der Lernprozess, sich das Geld möglichst gut einzuteilen, braucht manchmal etwas länger. Während die einen von Anfang an sehr besonnen mit ihrem Geld umgehen, geben andere es impulsiv sofort am ersten Tag für kleine Begehrlichkeiten aus. Es kann ein Lerneffekt sein, wenn das Geld am Anfang der Reise bereits komplett ausgegeben wird und später für spannende andere Dinge nichts mehr übrig ist.

Eine Möglichkeit ist dann natürlich, sich bei Freunden Geld zu leihen, sofern diese selbst noch Taschengeld übrig haben oder überhaupt etwas davon verleihen möchten.

Dabei sind wir beim nächsten Punkt. Die Kinder können nicht nur selbst entscheiden, ob sie etwas kaufen, sondern vor allem, was sie kaufen.

Eventuell wollen Schüler*innen sogar Geld zusammenlegen, um für die Gruppe etwas zu kaufen. Zum Beispiel ein paar Snacks für eine gemeinsame Party. Oder, wie kürzlich beobachtet: Einige ältere Schüler*innen hatten Heißhunger auf Pizza und haben sich kurzerhand gemeinsam welche bestellt und liefern lassen.

Entscheidungskriterien für die Höhe des Taschengeldes

Komplexer ist die Entscheidung darüber, wie viel Taschengeld mitgegeben werden sollte. Das Alter und der Entwicklungsstand der Kinder sowie das Reiseziel und die Reisedauer müssen berücksichtigt werden.

Lage der Unterkunft

Es gibt Jugendherbergen, die liegen recht abgeschieden und bieten allenfalls einen Süßigkeitenautomaten oder einen kleinen Kiosk im Haus. Andere Häuser liegen sehr zentral in einer Stadt mit Einkaufsmöglichkeiten. Bei anderen ist immerhin ein Supermarkt oder Souvenir-Shop fußläufig erreichbar. Mit älteren Schüler*innen werden gern auch Ausflüge in eine Stadt gemacht. Sei es, um Sehenswürdigkeiten zu besichtigen oder einen historischen Stadtkern zu erkunden. Meistens gibt es auch ein Zeitfenster, in dem die Kinder allein unterwegs sind. Dann möchten sie sich vielleicht eine Erfrischung kaufen und brauchen Geld.

Diese Parameter lassen sich im Vorfeld gut recherchieren und können in die Entscheidung über die Taschengeldhöhe einfließen. Die Lehrkräfte geben deshalb in der Regel auch eine Empfehlung ab, da sie auf Erfahrungen von vergangenen Klassenfahrten zurückgreifen können.

Wofür die Kinder dann schließlich ihr Geld ausgeben, sollte, sofern es sich nicht um verbotene Dinge, wie z.B. Alkohol handelt, ihnen überlassen werden. In der Regel suchen sich die Kinder Süßigkeiten, Knabbereien, Zeitschriften oder kleine Souvenirs aus. Für größere Anschaffungen ist eine Klassenfahrt ohnehin nicht der passende Rahmen.

Reisedauer und Art der Verpflegung

Die Reisedauer ist ebenfalls ein wesentlicher Aspekt für die Höhe des Taschengelds. Bei zwei Übernachtungen sollte das Budget natürlich deutlich kleiner ausfallen, als bei fünftägigen Reisen.

Obwohl bei Klassenfahrten üblicherweise alle Programmpunkte, also Ausflüge, Unterkunft und Mahlzeiten, im Reispreis enthalten sind, gibt es auch Fahrten für Schüler*innen an weiterführenden Schulen, die ganz oder teilweise auf Selbstverpflegung setzen. In diesen Fällen muss das Taschengeld natürlich anders kalkuliert werden. Abhängig davon, ob alle Mahlzeiten oder nur eine Mahlzeit pro Tag selbst organisiert werden, muss das mitgebrachte Geld entsprechend eingeteilt werden. Idealerweise wird hierbei zwischen Taschengeld und Verpflegungsgeld unterschieden.

Versteckte Kosten

Bei der Höhe des Taschengelds sollten auch versteckte Kosten berücksichtigt werden. Liegt vielleicht ein Freizeitpark in der Nähe, mit kleinen Fahrgeschäften, die vor der Nutzung mit Münzen gefüttert werden müssen? Oder, gibt es einen Minigolfplatz, auf dem die Schüler*innen spielen möchten? Muss eventuell Geld für die Ausleihe von Tischtennisschlägern, Bällen oder Ähnlichem als Pfand hinterlegt werden?

Und bei der selbstständigen Erkundung von Städten können Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln interessant sein.

Wer übernimmt die Verantwortung für mitgeführtes Geld oder Wertgegenstände?

Generell gilt auf Klassenfahrten dasselbe, wie im Schulgebäude und auf dem Schulgelände: Die Schüler*innen tragen selbst die Verantwortung für ihre Wertsachen. Das bedeutet auch für das Taschengeld.

Natürlich wäre es bequem, das Taschengeld in beschrifteten Kuverts an die mitfahrenden Lehrkräfte zu verteilen und diese zu bitten, das Geld, zumindest bei den jüngeren Kindern, täglich einzuteilen. Doch so liefe diese Idee vollkommen an dem Punkt Eigenverantwortung vorbei. Die Schüler*innen sollen ja genau das üben!

Eventuell treffen Lehrkräfte und Eltern individuelle Absprachen, sodass auch solche Lösungen möglich sind. Aber als Empfehlung sollte das nicht verstanden werden.

Ausnahmen sind gegebenenfalls Förderkinder, die je nach Entwicklungsstand geeignete Unterstützung bei der Verwaltung des Taschengelds benötigen.

Beispiele für erprobte und geeignete Summen

Bei den Grundschulkindern, die zumeist nur zwei Nächte verreisen, sind kleinere Summen zwischen vier und fünf Euro üblich. Dieser Betrag würde aber auch für vier Übernachtungen reichen. Je Jünger die Schüler*innen sind, desto mehr Kosten sind bei einer Klassenfahrt fest im Reisepreis einkalkuliert.

Bei Klassenfahren auf der weiterführenden Schule sind andere Beträge üblich. Bei vier Übernachtungen mit einer 7. Klasse werden beispielsweise 30 Euro als Richtwert genannt.

Je nach Reiseziel, Klassenstufe und Unternehmungen vor Ort, kann der Betrag variieren und sich erhöhen.

Lehrkräfte könnten auch mit älteren Schüler*innen gemeinsam überlegen, welcher Taschengeldbetrag angemessen ist. Das sollte im Anschluss mit den Eltern beim Elternabend besprochen werden, fördert aber auch die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung.

Zu bedenken ist, dass alles, was einen gewissen Rahmen überschreitet unter Umständen auch zu Neid und Streit unter den Schüler*innen führen kann.

Ein wichtiger Aspekt ist nämlich auch, dass Klassenfahren schon als Pauschalangebot nicht gerade billig sind und zunehmend mehr Familien Schwierigkeiten haben, diese Kosten zu tragen. Auch wenn es Möglichkeiten gibt, Hilfe bei der Finanzierung der Reise zu bekommen, so ist es für einige Eltern schon schwierig bis unmöglich, zusätzlich 30 Euro Taschengeld zu stemmen.

Damit also alle möglichst gleiche Voraussetzungen haben und Missmut und andere negative Gefühle keine Chance haben, empfiehlt es sich, das eigene Kind nicht mit extra viel Taschengeld auszustatten. 

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