Finanzierung von Klassenfahrten
Die Finanzierung von Klassenfahrten fällt nicht jeder Familie leicht. Dennoch es gibt Möglichkeiten, die Kosten erstattet oder wenigstens Zuschüsse zu bekommen.
Wie viel darf eine Klassenfahrt generell kosten?
Die Kosten für eine Klassenfahrt können je nach Zielort, Dauer, Art der Unterkunft, Transportmittel und Aktivitäten variieren. Es gibt keine bundesweit einheitlichen Regelungen für die Höchstgrenzen der Kosten einer Klassenfahrt in Deutschland. Stattdessen haben die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Empfehlungen oder Richtlinien für die finanzielle Belastung von Eltern bei Klassenfahrten. Die genauen Informationen zu den Kostengrenzen sind in den jeweiligen Richtlinien für Klassenfahrten der Bundesländer festgehalten. Diese Dokumente regeln oft auch, wie Schulen mit den Kosten umgehen sollten, um sicherzustellen, dass keine Familie finanziell überfordert wird.
Finanzierung der Klassenfahrt durch Leistungen für Bildung und Teilhabe
Leistungen für Teilhabe bezieht sich auf verschiedene Unterstützungen und Maßnahmen, die darauf abzielen, Menschen mit geringem Einkommen oder besonderen Bedürfnissen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Diese Leistungen sollen sicherstellen, dass auch Menschen mit finanziellen Einschränkungen oder individuellen Herausforderungen an Bildung, Kultur, Sport, Freizeit und sozialen Aktivitäten teilnehmen können.
Wer kann für eine Klassenfahrt Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen?
Klassenfahrten sind keine optionalen Aktivitäten, sondern ein fester Bestandteil der schulischen Bildung. Damit alle Schüler*innen an dieser Form der außerschulischen Bildung teilnehmen können, werden sie durch den Staat finanziert, wenn die Eltern nicht dazu in der Lage sind. Kinder können die Leistungen für Teilhabe beziehen, wenn sie oder ihre Eltern bereits folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- Kinderzuschlag,
- Bürgergeld,
- Sozialgeld,
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
- Wohngeld
- oder Asylbewerber-Leistungen.
Laut Sozialgesetzbuch sind weitere Voraussetzungen für die Anspruchsnahme:
- dass das Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht und
- keine Ausbildungsvergütung erhält.
Welche Kosten der Klassenfahrt werden übernommen?
Die Leistungen für Teilhabe decken die tatsächlichen Kosten der Klassenfahrt. Dazu gehört die An- und Abreise, die Unterkunft, die Verpflegung, Eintrittsgelder und eine Reiseversicherung. Kosten für Bekleidung, Rucksäcke, spezielle Schuhe (Wanderschuhe etc.) das Taschengeld und etwaige freiwillige Programmpunkte werden nicht übernommen. Als Lehrkraft sollte man deshalb auch darauf achten, dass die Höhe dieser zusätzlichen Kosten die Eltern nicht überfordern.
Gibt es eine maximale Grenze für den finanziellen Beitrag zur Deckung von Klassenfahrtkosten?
In einigen Bundesländern haben die Bildungsministerien beschlossen, die Ausgaben für Klassenfahrten zu begrenzen. Eltern haben oft festgestellt, dass sie nur bis zu dieser festgelegten Obergrenze finanzielle Unterstützung erhalten. Wenn Eltern in dieser Situation sind, sollten Sie unverzüglich Einspruch erheben. Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass gemäß § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II die tatsächlichen Kosten für schulrechtlich vorgeschriebene Klassenfahrten vom Jobcenter übernommen werden müssen (B 14 AS 36/07 R). Dies wurde festgelegt, um Ausgrenzung zu verhindern und das Konzept der Teilhabe zu stärken. Aus diesem Grund sind Klassenfahrten bewusst nicht in den Regelsatz integriert worden.
Wann und wo sollte man Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen?
Leistungen für Bildung und Teilhabe für eine Klassenfahrt sollten rechtzeitig beantragt werden, um sicherzustellen, dass die Unterstützung zur Verfügung steht, wenn sie benötigt wird. Hier sind die Schritte, die befolgt werden sollten:
- Frühzeitige Planung: Sobald von der anstehenden Klassenfahrt bekannt ist, sollte frühzeitig mit der Planung begonnen und die voraussichtlichen Kosten recherchiert werden.
- Kontakt zum Jobcenter: Der Kontakt zum örtlichen Jobcenter, das für den Wohnort zuständig ist, sollte hergestellt werden. Dies kann telefonisch, persönlich oder per E-Mail erfolgen.
- Antragsformular: Das Antragsformular für Leistungen für Bildung und Teilhabe sollte von der Website des Jobcenters heruntergeladen oder direkt beim Jobcenter erfragt werden.
- Antragsausfüllung: Das Antragsformular sollte ausgefüllt werden, wobei die spezifischen Angaben zur Klassenfahrt zu beachten sind. Wenn die genauen Kosten der Klassenfahrt noch nicht bekannt sind, kann eine Schätzung angegeben werden.
- Erforderliche Unterlagen: Die erforderlichen Unterlagen, die für die Bearbeitung des Antrags notwendig sind, sollten gesammelt werden. Dies könnte Einkommensnachweise, Mietverträge, Geburtsurkunden der Kinder usw. umfassen.
- Antragsabgabe: Der ausgefüllte Antrag sollte zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim örtlichen Jobcenter eingereicht werden. Dies kann persönlich vor Ort, per Post oder digital erfolgen.
- Bearbeitung: Das Jobcenter wird den Antrag bearbeiten und prüfen, ob Anspruch auf die Leistungen besteht. Die Bearbeitungszeit kann variieren, daher sollte der Antrag frühzeitig eingereicht werden.
- Bewilligung: Bei positiver Prüfung wird das Jobcenter die Leistungen für Bildung und Teilhabe bewilligen. Informationen darüber, wie die Leistungen genutzt werden können, um die Kosten der Klassenfahrt zu decken, werden dann bereitgestellt.
Weitere Zuschüsse von Bundesländern
Baden-Württemberg: Große Neuigkeiten! Das Förderprogramm “Lernen mit Rückenwind” wurde für Schulen aus Baden-Württemberg verlängert!
Jetzt ist es noch einfacher, von den erlebnispädagogischen Angeboten der Jugendherbergen zu profitieren. Alle diese spannenden Aktivitäten sind ab sofort förderungswürdig!
Egal ob Team-Building, Outdoor-Abenteuer oder kreative Workshops – unsere Jugendherbergen bieten eine breite Palette an erlebnisreichen Möglichkeiten, um das Lernen auf ein neues Level zu bringen. Sicher dir jetzt die finanzielle Unterstützung, um deine Schulklasse auf ein aufregendes und lehrreiches Abenteuer zu schicken!
Nutze diese großartige Chance, um den Horizont deiner Schüler*innen zu erweitern und ihre persönliche Entwicklung zu fördern. Denn gemeinsames Lernen und Spaß haben gehen Hand in Hand! Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten und den erlebnispädagogischen Angeboten findest du auf unserer Website. Sei dabei und setze mit uns Segel für eine unvergessliche Lernerfahrung!
Berlin: Förderung für Gedenkstättenfahrten oder Schulpartnerschaften
Fahrtkostenzuschüsse können auch für Schülerinnen und Schüler beantragt werden, die keinen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben. Berücksichtigt werden Klassenfahrten
- zu einer Gedenkstätte zur Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Regime oder der SED-Herrschaft oder
- im Rahmen von Schulpartnerschaften mit Schulen aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa, der Gemeinschaft unabhängiger Staaten, Israel oder einem Land außerhalb Europas.
Links
- berlin.de: Schülerfahrten und – austausch. Lernen außerhalb der Schule
- Bundesverband deutscher Stiftungen
- Bundeszentrale für politische Bildung: Klassenfahrten
Brandenburg: Freiplätze für Schülerinnen und Schüler
Die Jugendherbergen in Berlin und Brandenburg bieten bei Klassenfahrten ab 4 Übernachtungen mit Vollpension Freiplätze für Teilnehmer an. Bei den meisten Klassenfahrten ist jeder 11. Platz frei. Die genaue Regelung ist auf der Seite der betreffenden Klassenfahrt dem Punkt “Ermäßigungen” zu entnehmen oder kann in der Jugendherberge erfragt werden.
Links
- Verwaltungsvorschriften über schulische Veranstaltungen außerhalb von Schulen
- Verwaltungsvorschriften über die Wahrnehmung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht im schulischen Bereich
Hessen: Löwenstark
Unter dem Motto „Löwenstark – der BildungsKICK“ werden Kinder und Jugendliche mit vielfältigen Maßnahmen und Angeboten bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt. Das Förderprogramm wird auch im Schuljahr 2023/ 2024 über Landesmittel fortgeführt. Um Schulen bei der Umsetzung von Löwenstark größtmögliche Freiheiten und Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort zu geben, entscheiden sie selbst, welche Unterstützungsmaßnahmen sie im Rahmen des Aufholprogramms „Löwenstark“ an ihren Schulen anbieten und welche Kooperationen mit außerschulischen Partnern umgesetzt werden.
Zuschüsse von Landkreisen
Landkreise gewähren Zuschüsse für Klassenfahrten. Beim Bürgerservice eures Landkreises lässt sich rasch klären, ob es hier Möglichkeiten der Förderung gibt.
Speziell: Fahrten zu Gedenkstätten
Wir haben alle Fördermöglichkeiten für Klassenfahrten zu Gedenkstätten hier zusammengestellt.
Rat in Ihrer Nähe
Gibt es keine Voraussetzungen für solche öffentlichen Gelder, gibt es Möglichkeiten, sich individuell um Unterstützung zu kümmern. Unter Umständen weiß der örtliche Elternbeirat oder der Schulverein Rat oder verfügt über Möglichkeiten der Förderung oder Zugang zu Geldern. Der Förderverein des Ludwig-Erhard-Berufskollegs des Kreises Paderborn kann beispielsweise nicht die gesamten Kosten einer Klassenfahrt übernehmen. Er kann – bei Nachweis der Voraussetzungen – förderungswürdigen Schüler*innen einen Maximalbetrag von 75 € gewähren.
Viele kleine Schritte
Leider haben sich die Wohlfahrts- und caritativen Verbände aus der finanziellen Unterstützung von Klassenfahrten zurückgezogen. Das Deutsche Rote Kreuz bietet über verschiedene Kreisverbände Zuschüsse zu Klassenfahrten aus seinem Kinderhilfsfonds an. „DRK Kinderhilfsfond“ googeln, dort findet ihr Hilfe. Eine telefonische Anfrage reicht aus, um Förderoptionen zu ermitteln. Für die Bewilligung sind Anträge und Nachweise erforderlich.
Ein Tipp zum Schluss: Die Zuschüsse, sofern sie nicht von Behörden stammen, sind oftmals klein. Viele Schritte führen zum Ziel, und viele kleine Zuschüsse machen eine Klassenfahrt möglich.
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