Förderung von Gedenkstättenfahrten
Liebe Lehrkräfte,
das Thema Gedenkstättenpädagogik nimmt einen immer wichtigeren Stellenwert in der schulischen Bildung ein. Um euch und eure Schüler*innen bei der Auseinandersetzung mit unserer Geschichte zu unterstützen, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung von Klassenfahrten zu Gedenkstätten. Auf Landesebene stehen hierfür Zuschüsse zur Verfügung, die eine finanzielle Unterstützung für Schulreisen zu Gedenkstätten ermöglichen. Diese Fördermittel sollen die Durchführung von Klassenfahrten im Bereich der Gedenkstättenpädagogik erleichtern und euch in eurer wertvollen Arbeit unterstützen. Die Form der Unterstützung variiert je nach Bundesland, deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig mit den Möglichkeiten auseinanderzusetzen. Informiert euch hier über die vielen Möglichkeiten zur Förderung und nutzt die Chance, euren Schüler*innen diese prägenden Erlebnisse zu ermöglichen.
Förderung von Gedenkstättenbesuchen in Baden-Würrtemberg
Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg hat Informationen und Antragsformulare zusammengestellt, die euch bei eurer Arbeit unterstützen sollen. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport fördert Studienfahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts, wenn sie den Kriterien ihrer Richtlinie entsprechen. Das Beste daran ist, dass Gedenkstättenfahrten der schulischen und außerschulischen Jugendbildung gefördert werden!
Förderung von Gedenkstättenbesuchen in Bayern
Die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit in Bayern fördert Klassenfahrten zu den bayerischen KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg sowie zum Deutsch-Deutschen Museum Mödlareuth. Das Beste daran ist, dass ihr euren Schüler*innen die Chance geben könnt, an diesen bedeutsamen Fahrten teilzunehmen.
Förderung von Gedenkstättenbesuchen in Berlin
Die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unterstützt eure Fahrten zu den Gedenkstätten in den ehemaligen NS-Konzentrations- und Vernichtungslagern in Polen. Als ergänzende Förderung bietet außerdem die Bethe-Stiftung finanzielle Unterstützung an. Nutzt die diese Chance, um euren Schüler*innen eine tiefgehende historische Bildung zu ermöglichen.
Förderung von Gedenkstättenbesuchen in Brandenburg
Ihr könnt finanzielle Unterstützung für Schulfahrten zu Gedenkstätten in Polen sowie in den Ländern Brandenburg und Berlin beantragen. Damit die Anträge rechtzeitig bearbeitet werden können, solltet ihr sie spätestens 8 Wochen vor Fahrtbeginn an den Haushaltsbereich des zuständigen Schulamts senden.
Ihr habt die Möglichkeit, Schulfahrten nach Polen zu unternehmen, die vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) unterstützt werden. Diese Fahrten beinhalten verbindliche Besuche von Gedenkstätten, die mit der Geschichte des Nationalsozialismus verbunden sind. Antragsberechtigt sind Schulen oder Schulfördervereine. Damit die Anträge rechtzeitig bearbeitet werden können, sollten sie spätestens 8 Wochen vor Beginn der Schulfahrt an das MBJS geschickt werden.
Förderung von Gedenkstättenbesuchen in Bremen
Schulklassen aus Bremen und Bremerhaven haben die Möglichkeit, kostenfreie Führungen und pädagogische Angebote am Denkort Bunker Valentin zu nutzen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss für die Fahrtkosten zu erhalten.
Förderung von Gedenkstättenbesuchen in Hamburg
Ihr habt die Möglichkeit, bei der Landeszentrale für politische Bildung Hamburg eine finanzielle Förderung für Fahrten zu Gedenkstätten im Rahmen der Förderrichtlinie der politischen Bildung zu beantragen.
Förderung von Gedenkstättenbesuchen in Hessen
Ihr könnt für Eure Schule, Jugendgruppe oder andere öffentliche Einrichtung mit Sitz in Hessen eine finanzielle Unterstützung bei der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung (HLZ) beantragen. Dies gilt für Veranstaltungen, Ausstellungen und andere Formen des Erinnerns und Gedenkens. Es werden auch Fahrten zu NS-Opfergedenkstätten in anderen Bundesländern und im Ausland gefördert. Die HLZ steht Euch bei der Planung der Fahrt zur Seite und bietet im Rahmen ihres Seminarprogramms auch Weiterbildungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren an. Bitte denkt daran, Euren Antrag spätestens 4 Wochen vor Beginn der Fahrt einzureichen.
Förderung von Gedenkstättenbesuchen in Mecklenburg-Vorpommern
Fördermittel für eintägige Gedenkstättenfahrten von Schulklassen ab der Jahrgangsstufe 7 stellt Euch das Bildungsministerium zur Verfügung. Ihr könnt pro Schulklasse einen Zuschuss von bis zu 500 Euro beantragen. Eine entsprechende Richtlinie informiert Euch über die einzelnen Förderbedingungen und -möglichkeiten. Die Beantragung der Mittel erfolgt über Euer zuständiges Staatliche Schulamt.
Förderung von Gedenkstättenbesuchen in Niedersachsen
Ihr könnt für eure schulischen oder außerschulischen Gruppenfahrten einen Zuschuss von der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten erhalten. Dieser beträgt bis zu 50 Prozent der Fahrtkosten, abhängig von der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel. Dies gilt für Besuche niedersächsischer Gedenk- oder Dokumentationsstätten.
Förderung von Gedenkstättenbesuchen in Nordrhein-Westfalen
Historisch-politische Bildung stellt einen wichtigen Schwerpunkt in der Schul- und Unterrichtsentwicklung in Nordrhein-Westfalen dar. Viele von euch kooperieren bereits regelmäßig mit Gedenk- und Erinnerungsstätten und haben Exkursionen zu diesen Lernorten im Bildungsangebot aufgenommen. Um die Finanzierung dieser Fahrten verlässlich sicherzustellen, werden vom Land Nordrhein-Westfalen jährlich Fördermittel bereitgestellt.
Förderung von Gedenkstättenbesuchen in Rheinland-Pfalz
Für Gedenkstättenfahrten eurer Klassen der Sekundarstufe I und II zu den ehemaligen NS-Vernichtungslagern in Polen könnt ihr Fördermittel sowohl von der Bethe Stiftung als auch vom Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz erhalten.
Förderung von Gedenkstättenbesuchen im Saarland
Ihr habt die Möglichkeit, kostenlose Tages- und Wochenendseminare für eure Schulen und Jugendgruppen in der Gedenkstätte “Gestapo-Lager Neue Bremm” in Anspruch zu nehmen. Diese werden von der Landeszentrale für politische Bildung Saarland (LpB) organisiert und finanziert. Bitte beachtet jedoch, dass Fahrtkosten nicht erstattet werden können.
Förderung von Gedenkstättenbesuchen in Sachsen
Eure Klassenfahrten zu Erinnerungsorten werden vom Sächsischen Kultusministerium gefördert. Der Fokus liegt dabei auf historischen Orten und Ereignissen des 20. Jahrhunderts. Bei der Planung und Durchführung solcher Fahrten, sowohl innerhalb Sachsens als auch innerhalb Deutschlands und Europas, unterstützt euch die Landesservicestelle “Lernorte des Erinnerns und Gedenkens” bei der Brücke/Most-Stiftung. Sie übernimmt die Koordination und Beratung. Die Kosten für Klassenfahrten in die Gedenkstätten der Stiftung Sächsische Gedenkstätten sowie in Gedenkstätten in freier Trägerschaft können erstattet werden.
Für umfangreichere Bildungsfahrten im Kontext politisch-historischer Bildung außerhalb Sachsens zu Gedenkstätten für NS-Opfer oder zum Gedenken an Opfer der SED-Diktatur könnt ihr Mittel für Bildungsfahrten des Landesprogramms “Weltoffenes Sachsen für Toleranz und Demokratie” beantragen. Es stehen verschiedene Pauschalen zur Verfügung. Mehr Informationen zum Landesprogramm, den Antragsfristen und Voraussetzungen für eine Förderung findet ihr unter folgendem Link.
Förderung von Gedenkstättenbesuchen in Sachsen-Anhalt
Ihr könnt von der Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt eine Förderung für die Fahrtkosten eurer Schüler*innen sowie der pädagogischen Begleitung zu den Gedenkstätten der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt erhalten. Dies findet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel statt und umfasst eine Vollfinanzierung.
Förderung von Gedenkstättenbesuchen in Schleswig-Holstein
Im Rahmen der Initiative für kulturelle Bildung hat die Landesregierung Schleswig-Holstein Mittel bereitgestellt, um eure Schulexkursionen zu Gedenkstätten und zeitgeschichtlichen Erinnerungsorten zu unterstützen. Diese Förderung gilt ausschließlich für Fahrten zu Einrichtungen in Schleswig-Holstein und zur KZ-Gedenkstätte Neuengamme.
Förderung von Gedenkstättenbesuchen in Thüringen
Ihr könnt gemeinsam mit den KZ-Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora zwei- bis fünftägige Projekttage durchführen, die sich thematisch mit einem ausgewählten Schwerpunkt der KZ-Geschichte befassen. Bitte beachtet, dass es sich hierbei um Eigenveranstaltungen der LZT handelt.
Förderung von Gedenkstättenbesuche: Ein Fazit
Zusammenfassend gibt es eine Fülle von Möglichkeiten, Klassenfahrten zu Gedenkstätten und historischen Orten durchzuführen. Die Bundesländer stellen eine Vielzahl von Förderungen und Unterstützungen zur Verfügung, um solche Fahrten für Schüler*innen ab der Sekundarstufe I und II zu ermöglichen. Die finanziellen Hilfen können je nach Bundesland stark variieren und reichen von Zuschüssen für die Fahrtkosten bis hin zur Vollfinanzierung.
Frühzeitiges Informieren über die verschiedenen Angebote im jeweiligen Bundesland und rechtzeitiges Stellen der Anträge sind entscheidend. Nutzt die bereitgestellten Informationen und Antragsformulare der zuständigen Landeszentralen für politische Bildung und Ministerien, um eure Schüler*innen an diese bedeutenden Orte der Geschichte zu führen.
Besuche an Gedenkstätten und Erinnerungsorten bieten nicht nur die Gelegenheit, historisches Wissen zu vermitteln, sondern auch die Möglichkeit, Schüler*innen für Themen wie Toleranz, Demokratie und Menschenrechte zu sensibilisieren. Nutzt diese Möglichkeiten, um eure Schüler*innen auf eine spannende Reise in die Vergangenheit mitzunehmen und ihnen dabei wichtige Werte und Kompetenzen für ihre Zukunft zu vermitteln.
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